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neu ab 2014 - SEPA

Wichtiger Hinweis zum bargeldlosen  Zahlungsverkehr ab  2014 !!

Zum 01.02.2014 ändert sich europaweit die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und daher auch einige Rechtsvorschriften und bisherige Verfahrensweisen. Der Eifelverein OG Marmagen möchte Sie hiermit im Vorfeld über ein paar dieser Änderungen unterrichten.

Nehmen Sie sich bitte einige Minuten Zeit, diese Information zu lesen!

Die Begleichung des Eifelverein-Mitgliedsbeitrags erfolgte in der Regel im bisherigen Lastschriftverfahren, das heißt, Sie haben dem Eifelverein OG Marmagen die Ermächtigung erteilt, den einmal im Jahr fälligen Mitgliedsbeitrag per Lastschrift von dem uns angegebenen Konto einzuziehen.

Dazu mussten Sie uns den Kontoinhaber, die Kontonummer, Bankleitzahl und den Namen Ihres Bankinstituts nennen und dem Eifelverein OG Marmagen per Unterschrift die Erlaubnis zum Einzug des Mitgliedsbeitrags erteilen.

Der zukünftige Beitragseinzug erfolgt nun über ein SEPA-Lastschriftmandat, das das bisherige Lastschriftverfahren ersetzt. SEPA (Single Euro Payment Area) vereinheitlicht ab dem 15.Februar 2014  verbindlich den europäischen Euro-Zahlungsverkehr.

Was ändert sich für Sie als Vereinsmitglied oder werdendes Vereinsmitglied im Einzelnen:
 
Ihre bisherige Kontonummer und Bankleitzahl wird verschmolzen zu einer einzigen Nummer (in Deutschland 22-stellig), der die Länderkennung  -DE- für Deutschland vorangestellt wird. Sie setzt sich dann mit einer zweistelligen Prüfziffer fort, gefolgt von der bisherigen Bankleitzahl und ihrer alten Kontonummer. Gegebenenfalls werden die noch bis zur 22. Stelle fehlenden Ziffern durch Nullen ersetzt. Die neue ‚Kontonummer‘ nennt sich IBAN (International Bank Account Number). Ebenso  neu  eingeführt  wurde  der  BIC  (Business  Identifier  Code),  eine  Buchstaben-/Zahlen- kombination, die das Bankinstitut europaweit identifiziert.
IBAN und BIC sind zukünftig immer anzugeben und sind bereits jetzt auf Ihren Kontoauszügen und
Bankkarten ausgewiesen/aufgedruckt.

Die IBAN des Eifelverein OG Marmagen lautet:     DE68370697202500317011     
Die BIC der VR-Bank Nordeifel lautet:                   GENODED1SLE

Da die Bank Ihre ‚Alt‘-Daten bereits automatisch auf das neue Verfahren umgestellt und uns mitgeteilt hat, müssen Sie diesbezüglich nichts veranlassen, es sei denn Sie wechseln die Bank und müssen uns eine Änderungsmitteilung machen.

In dem nun neuen SEPA-Lastschriftverfahren muss die von Ihnen erteilte Einzugsermächtigung eindeutig zuzuordnen sein, das heißt der Verein benötigt für jeden Lastschrifteinzug eine Mandatsreferenz (sprich eindeutige Kennzeichnung) auf dem Nachweis. Dieser Forderung kommt der Eifelverein OG Marmagen nun nach, indem zukünftig auf dem Nachweis (Kontoauszug) die Eifelverein - Mitgliedsnummer ausgewiesen wird, die dem entsprechenden Beitragszahler einmalig zugewiesen worden ist.

Sofern Ihre uns vorliegende Ermächtigung zum Lastschrifteneinzug vollständig ausgefüllt war, behält diese auch weiterhin ihre Gültigkeit und es muss Ihrerseits nichts veranlasst werden.

Der Verein wird in den nächsten Wochen alle vorliegenden Ermächtigungen dahingehend überprüfen und bei unklaren oder fehlenden Daten, das entsprechende Mitglied anschreiben und darum bitten, ein jetzt neues SEPA – Lastschriften-Mandat zu erteilen.
Sollten Sie Ihre Mitgliednummer (noch) nicht kennen und möchten diese gerne wissen, um zukünftige Lastschriften eindeutig identifizieren zu können, können Sie diese bei uns erfragen. Am besten funktioniert dies
per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Zukünftig muss der Verein einen anstehenden Lastschrifteneinzug 14 Tage vor dessen Einzug ankündigen.
Da der Verein den jährlichen Mitgliedsbeitrag immer mit  Stichtag 15. Februar einzieht wird dieser Zeitpunkt als bekannt vorausgesetzt.
Für Personen, die nach diesem Termin dem Verein beitreten, wird der Jahresbeitrag unmittelbar nach Ablauf dieser 14-Tages-Frist nach Mitgliedschaftsbeginn fällig und eingezogen.

Sie können nach wie vor einen bereits abgebuchten Betrag wieder zurück fordern. Die Frist hierfür beträgt 8 Wochen, ab dem Belastungsdatum. (mit Kostenübernahme) Des Weiteren gelten dabei die zwischen Ihnen und der der Bank vereinbarten Bedingungen.

Wir hoffen, dass wir Ihnen hiermit einen kurzen Überblick verschaffen konnten, über das was nächstes Jahr auf uns oder Sie zukommt.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich an einen unseren
Schriftführer K.-J. Schmidt. (02486/1081) oder 911171


K.-J. Schmidt - Schriftführer

Eifelverein OG Marmagen

Zum Mertesberg 23
53947 Nettersheim-Marmagen
info@eifelverein-marmagen.de
Tel. 02486/203302

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